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OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
§ 52 RVG
Wahlanwalt, Pflichtverteidiger, Anrechung, Gebühren, Kostenerstattung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online (Leitsatz)
RVG § 52
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03
Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes …
Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10
- Die Beiordnung ist dann nicht zurückzunehmen, wenn die Beauftragung des Wahlverteidigers nur geschieht, um zu erreichen, dass der Wahlverteidiger an dessen Stelle Pflichtverteidiger wird (Meyer-Goßner, 50. Aufl. zur StPO, § 143 Rn 2, Karlsruher Kommentar a.a.O., BGH NStZ 2004, 632 Rn 13).- Auch Gründe dafür, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten endgültig und nachhaltig erschüttert und deshalb zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann, was ein zwingender Entpflichtungsgrund darstellen würde (Meyer-Goßner a.a.O. Rn 5, BGH NStZ 2004, 632 Rn 17), wurden mit Schreiben der Verteidigung vom 18.09.2009 (Bd. II Bl. 71) nicht genannt und sind auch nicht offensichtlich.
- OLG Köln, 24.08.2004 - 2 Ws 383/04
Wahlverteidiger
Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10
- Die Entpflichtung des Pflichtverteidigers kommt auch dann nicht in Betracht, wenn ein unabweisbares Bedürfnis dafür besteht, den Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger tätig bleiben zu lassen, etwa dann, wenn zu befürchten ist, dass der Wahlverteidiger das Mandat alsbald wegen Mittellosigkeit des Angeklagten wieder niederlegen werde (Beschluss des OLG Köln vom 24.08.2004 - 2 Ws 383/04 -, www-juris.de). - BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10
NStZ 1984, 561 zur nachträglichen zusätzlichen Pflichtverteidigerbestellung).
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10
Folgt man der von dem erkennenden Senat neuerdings vertretenen Auffassung, dass sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach strafprozessualen Grundsätzen richten (vgl. Beschluss vom 07.05.2009- 2 Ws 71/09), bestand eine Abhilfemöglichkeit durch die Rechtspflegerin ausschließlich nach § 311 Abs. 3 Satz 2 StPO, dessen Voraussetzungen hier nicht gegeben sind, so dass die - vorsorgliche - Nichtabhilfeentscheidung der Rechtspflegerin vom 09.03.2010 (KH Bl. 26) nicht veranlasst war (vgl. o.a. Beschluss. - OLG Koblenz, 09.04.1984 - 1 Ws 255/84
Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10
- veröffentlicht in JurBüro 1983, 1211; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.04.1984 - 1 Ws 255/84 veröffentlicht in JurBüro 1985, 1669, 1671. - OLG Hamm, 12.01.1983 - 6 Ws 181/82
Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 Ws 55/10
OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.1983 -6 Ws 181/82 - veröffentlicht in JurBüro 1983, 1216).